Presseinformation


Die Antwort für Zusatzversorgungskassen auf die Entscheidung des BGH zur Startgutschriftenregelung
Schömberg, 15. November 2007 – Gestern - am 14. November 2007 billigte der Bundesgerichtshof die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und erklärte gleichzeitig die Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) für rentenferne Pflichtversicherte als unwirksam (IV ZR 74/06). Damit stellt sich für die Zusatzversorgungskassen die Frage, wie mit den modernisierten EDV-Systemen alte Satzungen abgebildet werden können. Erneute Investitionen sind erforderlich, nachdem mit großem Aufwand die Umstellung der Zusatzversorgung auf die neue Rechtslage umgesetzt wurde. Eine erneute Entwicklung sorgt für Kostenexplosion.
Der Softwarehersteller HAESSLER hat dies vorausgesehen und entwickelte in den letzten beiden Jahren eine spezielle Software, die rentennahe und rentenferne Startgutschriften und Renten auf Basis der der ZVK-Satzungen aus den Jahren 1985-2001 auch unter Berücksichtigung fiktiver Zusatz-Zeiten ermittelt.
Die moderne Software liefert detaillierte, nachvollziehbare und damit prüffähige Einzelergebnisse und ist sofort verfügbar. Unter dem Namen „RENTE3 Altberechnung“ wird sie angeboten. Sie ist eigenständig einsetzbarer Baustein aus der Produktfamilie RENTE3, der integrierten Allround-Vorgangsbearbeitung für kommunale, kirchliche und betriebliche Zusatzversorgungskassen der Firma HAESSLER.
Die Software bietet Unterstützung bei der Allround-Bearbeitung und eignet sich für Kassen aller Größenordnungen. Sie generiert Effizienzsteigerungen unter anderem durch die Integration der elektronischen Akte, der Riester- Rente-Modalitäten, der Steuerberechnungs- und -abführungserfordernisse und entsprechender Abfragemöglichkeiten. 
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